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Sitzung am 25. Juni 1928.
zur Zeit der Entbindung.
Beschluss :
Der Hebamme Mussotter in Laupheim die Gebühr mit -: 36 HM.
für die Wöchnerin Anna Bechter ausbezahlen zu lassen.
b; Müller Karoli n e, Ehefrau des Anton ,
Händlers in Laupheim, Judenberg.
Müller hat bei der O.F.B. Laupheim am
14.6.1928. für 1 am 8.6.1928. geborenes
Kind Johanna Wochenfürsorge beantragt.
Die Eheleute Müller sind Hausierhand
le!» mit einem angeblichen Monatseinkom
men von zus. 48 HM.
Sie besitzen in Laupheim ein Wohn
haus mit einem Steueranschlag von 5500/if
auf welchem 3000 RM. Schulden ruhen.
Jn einer Krankenkasse sind sie nicht
versichert.
Äusser dem Neugeborenen sind noch
5 Kinder da, darunter 3 schulpflichtig.
An Kosten sind Hebammengebühren mit
-: 36 RM. angemeldet worden.
Die O.F.B. Laupheim anerkennt die
Hilfsbedürftigkeit der Eheleute Müller.
Beschluss :
1; Der Hebamme Miller in Laupheim die Gebühr mit -: 36 RM.
für die Wöchnerin Karoline Müller ausbezahlen zu lassen,
2; Der Wöchnerin Karoline Müller eine einmalige Beihilfe von
-: 25 .RM. zu verwilligen.