Landrat
Sitzung am 25. Juni 1928.
§ 12.
Ausländische Tabakwaren fün die Schwerf
kriegsbeschädigten des Bezirks.
Die Hauptfürsorgestelle Stuttgart
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hat durch die Transitzoll stelle bei der
Post ausländische Tabakwaren überwieseiji
erhalten, die bestimmungsgemäss an
Schwerkriegsbeschädigte unentgeldlich
abzugeben sind.
Die B.F.B. Laupheim erhielt einen
Anteil, der bei einer Grundzahl von
110 S.B. umgerechnet auf die Tabakwaren|
1 1/2 Cigarren und 12 Cigaretten auf
den Kopf Je 1 S.B. ergibt.
Die Organisationen der Kriegsbe
schädigten des Bezirks Laupheim wurden
am 11.10.1927. bezw. 21.0.1928. ver
ständigt , mit dem Ersuchen, die Zahl
der Schwerkriegsbeschädigten innerhalb
ihrer Organisation an die B.F.B. mitzu
teilen, um die Tabakwaren den Organi
sationen behufs Verteilung unter ihren
Mitgliedern übersenden zu können.
Beschluss :
Der Ausschuss nimmt hievon Kenntnis.
Zur Urkunde !
I
Vorsitzender: Schriftführer:
Rechn.Rat