Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 4. Juni 1928. 
des ständigen Stellvertreters des Vor 
sitzenden des Ausschusses vorgenommen. 
Diese Wahl regelt sich gemäss Art.15. 
LFV. nach den Bestimmungen in Art.36. 
der Bezirksordnung. 
Durch die hierauf erfolgte geheime 
Stimmabgabe ist mit allen ( 7 ) Stimmen 
Stellvertreter des Vorsitzenden 
Bodenmüller, Geschäftsleiter der Bezirksfürsorgebehörde. 
§ 2. 
Aenderung der Reichsgrundsätze über 
Voraussetzung, Art & Mass der öffent 
lichen Fürsorge vom 29.3.1928. 
Die zuständigen Ministerien der Länder 
sind durch Runderlass des Reichsarbeits 
ministers und des Reichsinnenministers 
vom 10.4.1928. V a 3425. & II B 5330. 
auf diese Verordnung besonders hinge-- 
wiesen worden. 
Das Innen- und Wirtschaftsministe= 
rium Stuttgart haben mit Erlass vom 
i 
18.4.1928. IX. 1271. / 0. 1876. die 
Oberämter angewiesen, zu prüfen, ob die 
neuen Bestimmungen bei der Bezirksfür= 
sorgebehörde in Anwendung kommen. 
Die Verordnung sieht zunächst vor, 
dass die Fürsorge nicht mehr vom Ver 
brauch oder der Verwertung eines klei 
neren Vermögens und sonstiger Vermögens 
stücke abhängig gemacht werden darf.
	        
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