Sitzung am 20. September 1928.
derzeitige Versorgungsbezüge zum raten-,
weisen Ersatz eines Teils der dem B.F.V
auferlegten Krankenhausverpflegungs=
kosten heranzuziehen und ob die B.F.B.
an die ihr auferlegte'Hilfe die Ver=
pfliehtung zu derartigem Ersatz knüpfen
will; § 9. Reichswohlfahrtsgrundsätze. ,
Geiger ist 1t. Feststellung nach [,)
wie vor als Dienstknecht in der Säge
mül hie Harthausen beschäftigt und in
seinen persönlichen und wirtschaftlich^]
Verhältnissen eine Aenderung nicht ein
getreten . n.
Die B.F.B. beantragt von einem
Ersatz der zugeschiedenen Beihilfe Ab- |
stand zu nehmen.
Beschluss :
===================== d
Der Ausschuss stimmt diesem Antrag ohne Einwendung zu.
§ 2. |
Landesmittel zur Unterstützung von ,
Kle in rentnern in besonderen Notfällen !]
Das «Innenministerium hat mit Erlass vom !
2.7.1928. IX. 1814. den auf den hiesi- ;
gen Bezirk entfallenden Anteil von
-: 1940 RM. zur Verteilung überwiesen.
Aus diesen Mitteln dürfen nur Kleinh
rentner unterstützt werden, die sich inj
besonderer Not befinden, also vornehm-
= :
lieh ältere Kleinrentner, die durch dierj