Sitzung; am 20. September 1928.
Geldentwertung besonders schwer gelitten
haben, erwerbsunfähig oder .krank oder
pflegebedürftig sind und die äusser ih
ren Fürsorgebezügen nennenswertes Ein
kommen nicht beziehen. Eine Verteilung
des überwiesenen Betrags an sämtliche
in Fürsorge stehenden Kleinrentner ist
nicht angängig. Der Unterstützungsbetrag
soll im Einzelfall 100 RM. nicht über
steigen , andererseits sollen Unterstüt
zungen unter 4-0 RM. nicht verwilligt wer
den. Die Unterstützungen sind vom Be=
zirksfürsorgeausschuss festzusetzen.
Die B.F.B. hat in der Ortsvorsteher
versammlung in Laupheim am 10.7.1928.
diesen Erlass bekanntgegeben und durch
Rundschreiben im August 1928. erneut zur
Einreichung etwaiger Anträge aufgefordei
Der Ausschuss hat nach Ueberprüfung
der eingegangenen Anträge
beschlossen :
An 30 Alleinstehende und 3 Ehepaare den hieher überwiesenen
Betrag mit -: 1940 RM. bestimmungsgemäss zu verteilen und
durch die B.F.B. alsbald ausbezahlen zu lassen.
§ 3.
Reichszus ch uss für die in besonderer ...
Not s ich befindlichen Kleinrentner.
Durch Erlass des Innenministeriums vom
23.8.1928. IX. 2771. sind hieher 3390 Ä