Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

-Sitzung am 20. September 1.928. 
als Anteil des Bezirks übergeben. 
Für eine Unterstützung kommen nur 
solche Kleinrentner in Betracht, wie 
eben in § 2. dieses Protokolls vom 
heutigen Tage ausgeführt wurde. Für 
die Höhe der einzelnen Unterstützung 
ist hier keine Grenze gesetzt. Die Un 
terstützungen sind von dem Bezirksfür 
sorgeausschuss festzusetzen. 
Die B.F.B. hat von diesem Erlass 
die Ortsbehörden nicht verständigt, 
da für die Verteilung dieses Reichszu= 
Schusses die gleichen Voraussetzungen 
Geltung hatten wie für die Austeilung 
der Landesmittel und diese letzteren 
Anträge auch heute behandelt wurden. 
Der Ausschuss kommt nach Ueberprü= 
fung der eingegangenen Anträge und nac 
. Durchsicht des Namensverzeichnisses 
der Kleinrentner zu dem 
Beschluss : 
An 33 Alleinstehende und 6 Ehepaare den zugewiesenen Reichs= 
Zuschuss mit -: 3390 RM. bestimmungsgemäss auszuteilen und 
durch die B.F.B. alsbald auszubezahlen. 
§ 4. 
Sicherstellung des erhöhten Richt 
satzes an Kleinrentner über 65 Jahre 
Jn Verfolg des Beschlusses vom 4.6.28. 
§ 2. wurde dieser -Inhalt in der Orts-
	        
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