-Sitzung am 20. September 1.928.
als Anteil des Bezirks übergeben.
Für eine Unterstützung kommen nur
solche Kleinrentner in Betracht, wie
eben in § 2. dieses Protokolls vom
heutigen Tage ausgeführt wurde. Für
die Höhe der einzelnen Unterstützung
ist hier keine Grenze gesetzt. Die Un
terstützungen sind von dem Bezirksfür
sorgeausschuss festzusetzen.
Die B.F.B. hat von diesem Erlass
die Ortsbehörden nicht verständigt,
da für die Verteilung dieses Reichszu=
Schusses die gleichen Voraussetzungen
Geltung hatten wie für die Austeilung
der Landesmittel und diese letzteren
Anträge auch heute behandelt wurden.
Der Ausschuss kommt nach Ueberprü=
fung der eingegangenen Anträge und nac
. Durchsicht des Namensverzeichnisses
der Kleinrentner zu dem
Beschluss :
An 33 Alleinstehende und 6 Ehepaare den zugewiesenen Reichs=
Zuschuss mit -: 3390 RM. bestimmungsgemäss auszuteilen und
durch die B.F.B. alsbald auszubezahlen.
§ 4.
Sicherstellung des erhöhten Richt
satzes an Kleinrentner über 65 Jahre
Jn Verfolg des Beschlusses vom 4.6.28.
§ 2. wurde dieser -Inhalt in der Orts-