Sitzunp; am 20. September 1928.
Vorsteherversammlung in Laupheim am 10.
7.1928. durch den Geschäftsführer der
B.F.B. vorgetragen und insbesondere auf
die finanzielle Auswirkung dieser Reichs
beStimmung hingewiesen. Es wurde u.A. bs
merkt, dass bei der srzt. Entgegennahme
der Unterstützungsanträge auf Xieinrent
nerfürsorge Personen aufgenommen wurden,
welche nicht Kleinrentner sind. Diese
Aufnahme wirkt sich nun insofern ungüns
tig aus, als einmal bei der zunehmenden
Steigerung des Fürsorgeaufwands die Amts
körnerschaft unnötig belastet wird und
andererseits die wirklichen Kleinrentner
bei der Austeilung der Fürsorgemittel
- seien es Amtskörperschafts- Landes
oder Reichsmittel - benachteiligt sind.
Es erscheint daher die Ausscheidung-
derjenigen Personen iptig, welche nach
Ansicht des Ausschusses kein Vermögen
von -: 5000 M ( selbstverständlich Gold
mark ) nachweisen können.
Die Ortsvorsteherversammlung bekun
dete einstimmig diese Auffassung, da
durch , dass der Vorsitzende Stadtschult:
heiss Konrad aus Laupheim erklärte, dass
eine Ueberprüfung der Kleinrentnereigern
Schaft der z.Zt. in Fürsorge stehenden
Kleinrentner durch die B.F.B. als not
wendig erkannt wird.
Auch wurde die Ersatz zu Sicherung aus
Fürsorgeleistungen in der vorgeschlagen»