Sitzung am 20. September 1928.
nen Weise gebilligt.
Die B.F.B. hat dann in Weiterbehand
lung der Reichsbestimmung § 15 a. betr
Verordnung zur Aenderung der Reichs-
grundsätze über Voraussetzung, Art &
Mass der öffentlichen Fürsorge vom 29.
3.1928. mitgeteilt, dass als diejenige
Stelle, die zur Erteilung der Zustim=
mung nach § 15 a. Satz 2. zuständig
ist, nach Verordnung des Jnnenministe=
riums und des Wirtschaftsministeriums
vom 23.6.1928. IX 2002./ 0. 2986. für
die' Amtskörperschaft als Bezirks!ürsor-j!
geverband der Oberamtsvorstand bestimmt 1
ist; siehe auch Veröffentlichung im
Amtsblatt, Laupheimer Verkündiger 149.
Fernerhin wurde an Hand der ange
legten Listen die praktische Lösung er=d
örtert.
Nach eingehender Aussprache wurde 1
beschlossen :
Eine lieberprüfung sämtlicher Unterstützungsanträge der Klein-
und Sozialrentner durch die B.F.B. an Ort und Stelle vorneh-
men zu lassen und hienach das Weitere zu veranlassen.
§ 5.
Einzelunterstützungen:
a; Die Eheleute Frz. Xaver Bezel aus
Schwend! haben als Kleinrentner z.Zt.
eine laufende Unterstützung mit 30 RM._J