Sitzung am 20. September 1928.
monatlich. Der Ehemann Bezel erhielt nui
ab 1.3.1928. eine Elternbeihilfe nach
dem R.V.G. mit monatlich 20,30 HM. zuei>=
bannt, so dass die Eheleute Bezel als
Kleinrentner auszuscheiden hätten. Sie
sind aber gleichwohl nach den geltenden
Bestimmungen im Falle der Hilfsbedürftig
keit durch die gehobene Fürsorge weiter
zubetreuen .
Der Ehemann Bezel ist 80 Jahre alt,
die Ehefrau steht im 72. Lebensjahre.
Sie bewohnen ihr Eigenheim in Schwei
di und sind ohne weiteres Einkommen.
2 Söhne sind in Argentinien mit un
bekanntem Aufenthalt. Die 2 Töchtern
sind an Arbeiter verheiratet, haben noc!
kleine Kinder und leben in dürftigen Vs:
hältnissen.
Die O.F.B. Schwend! befürwortet die
Weitergewährung einer laufenden Beihilfe
aus sozialen Mitteln mit monatlich 30 Bi
Beschluss :
Den Frz. Xaver Bezel’s Eheleuten aus Schwend! ab 1.10.1928.
eine laufende Monatsbeihilfe von -: 30 RM. aus sozialen
Mitteln der Kriegsfürsorge zu verwiIllgen.
b; Die laufende UnterStützungsempfän ¬
gerin Katharina Aberle aus Laupheim hat
am 6.9.1928. um die Erhöhung ihrer Bei
hilfe nachgesucht, weil sie inf. Alters
gebrechlich und arbeitsunfähig sei.