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Sitzung am 20..September 1988.
Jahren krank und. wohl auf Dauer er
werbsunfähig . Sie bezieht eine Jnv.Rent
von monatlich 35,55 HM. Sie wohnt bei
ihrer 82 Jahre alten Mutter Theresia
Mörsch, welche aber selbst bresthaft
ist und. in dürftigen Verhältnissen lebt
Die Mutter bezieht Elternrente und Zu=
satzrente. Unterhaltspflichtige sind
nicht da.
Beschluss :
Die Arzt und Apothekerkosten in Höhe von -: 14,75 HM. für
die Sozialrentnerin Kreszentia Kiefer, Witwe aus Dorndorf
ohne Eintrag im Vormerkungsbuch, da einmalig, zu bezahlen.
1; Marianne Bollinger, ledig aus
Sulmingen , geb. am 21.11.1866. , hat a~.
3.7.1928. bei der B.F.B. Laupheim um
Aufnahme in die Sozialrentnerfürsorge
nachgesucht, weil sie bresthaf t und da=
her hilfsbedürftig sei.
Sie hat sich bereit erklärt, auf
ihrem Eigenheim in Sulmingen eine Si=
cherungshypothek bis zu 1000 HM. ein=
tragen zu lassen.
Bollinger hat eine Jnv. Rente von
monatlich 21,90 RM. neben fr. Wohnung.
Weiteres Einkommen hat sie nicht.
Jhr Wohnhaus in Sulmingen ist mit
5000 RM. bewertet.
Unterhaltspflichtige sind nicht daJ
Die B.F.B. befürwortet eine laufende