Sitzung am 20. S eptember * 1928.
Stiefbruder 5 selbst benötigt, da er seinj
Anvzesen demnächst an seinen Sohn über
geben will.
Die B.F.B. hat im Hinblick auf den
täglichen Verpflegungssatz von 2,50 RM.
im Bürgerspital Biberach und auch der
sonstigen Konsequenzen wegen mit der
O.F.B. Wain dahingehend unterhandelt,
dass Häring im Bezirkskrankenhaus Laup=
heim um täglich 1,70 RM. untergebracht
werden sollte, worauf dann Zusage er
folgte.
Beschluss :
Walburga Häring, Witwe aus Auttagershofen mit sofortiger
Wirkung als Sozialrentnerin anzuerkennen und der Einweisung
in das Bezirkskrankenhaus Laupheim zum Armensatz zuzustimmen
gegen Abtretung der Jnv. Rente und Ueberweisung deren Spar
guthabens an die B.F.B. Laupheim.
n; Die laufende Unterstützungsemp=
fängerin, die Kleinrentnerin Franziska
Leichtl e aus Laupheim hat am 6.9.1928.
bei der B.F.B. eine Erhöhung ih r er Bei
hilfe beantragt, weil sie alt, arbeits
unfähig und unbemittelt sei.
Sie ist 77 Jahre alt und erhält bei!
ihrem Schwager, Schneidermeister Graf,
ohne Verpflichtung unentgeldlich Kost
und Wohnung. Sie hat eine monatliche
Beihilfe von 15 RM. Eine geringe Ein
nahme gibt ihr ihre Handelschaft.