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Sitzunp; am 20. S eptember 1928.
§ 6.
Einspr uch der Frau Kreszentia May er,
Witwe aus Bussmannshausen .
- siehe oben Seite 290. -
Frau Mayer hat gegen den Beschluss des
Ausschusses vom 4.6.1928. rechtzeitig
Einspruch erhoben, mit der Begründung,
dass sowohl ihr Sohn wie auch ihre Toch=
ter nicht in der Lage seien, sie zu un
terstützen. Sie bitte daher erneut um
die Gewährung der Kleinrentnerbeihilfe.
Jn Verfolg der bereits früher ge
machten Erhebungen ist heute festge=
stellt, dass ihr Sohn Franz, Geometer
monatlich mit 15 RM. unterstützt, wäh
renddem ihre Tochter, Frau Hauptlehrer
Fetzer in Bussmannshausen für Kost und
Wohnung monatlich 40 RM. verlangt, ob
wohl sich die Mutter im Haushalt tat
sächlich betätigt.
Frau Mayer bezahlt angeblich diese
40 RM. Kostgeld mit der Unterstützung
des Sohnes Franz und dem Erlös abgängig
gewordener Einrichtungsgegenstände.
Hauptlehrer Fetzer, der zu dem Ein
spruch seiner Schwiegermutter gehört
wurde, zeigte sich nach der Aeusserung
der Ortsbehörde unentschieden.
Die O.F.B. Bussmannshausen selbst
nahm keine Stellung zu dem Einspruch.
Beschluss :
Den Einspruch der Frau Mayer, Witwe mangelnden Bedürfnisses halber
abzulehne®! und den Beschluss vom 4.6.1928. aufrechtzuerhalten.