Sitzunp: a m 20« September 1928 .
§ 7.
Anträge auf V/ochenfürsorge♦
a; Mayer Lina geb. Braun, Ehefrau des
Jakob Mayer, Metzgers, Laupheim.
Frau Hebamme Mussotter in Laupheim hat
am 18.4.1928. darum nachgesucht, ihr
für eine am 29.9.1926. bei Mayer geleis
tete Geburtshilfe die Gebühr mit 36 RM.
zu bezahlen, weil sie trotz wiederhol
ter Mahnung kein Geld erhalten konnte.
Der Ehemann Mayer war früher selbst
ständiger Gewerbetreibender - Metzger
und Wirt zum Löwen in Laupheim - Seit
einiger Zeit ist er als Hilfsarbeiter
beschäftigt und in keinem ständigen Ar=
beitsVerhältnis. Sein Einkommen ist dem
nach gering. Vermögen hat er nicht.
Äusser dem Neugeborenen sind 5 Kin
der im Alter von 13 bis 1 1/2 Jahren da
Die Wartezeit bei der Allg. Orts
krankenkasse Laupheim ist nicht erfüllt.
Die O.F.B. Laupheim befürwortet die
Bezahlung der Hebammenkosten.
Beschluss :
Der Hebamme Mussotter in Laupheim die Gebühr mit -: 36 RM.
für die Wöchnerin Lina Mayer, Laupheim ausbezahlen zu lassen
b; Romer Magdalena, ledig, fr. Haar
arbeiterin , Laupheim.
Romer hat am 7.5.1928. in Laupheim 1