Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 20. September 1928. 
Kinel „ Anna ” geboren. Die Hebamme, Frau 
Mussotter, hier zeigte dies am 11.5.1928 
hier an und beantragt zugleich wegen 
Hilfsbedürftigkeit der Wöchnerin die.Ge= 
Währung von Wochenfürsorge. 
Romer ist am 5.6.1896. geboren und 
seit 27.8.1927. ohne Arbeit. Sie bezieht 
auch keine Arbeitslosenunterstützung. 
Sie war Heimarbeiterin für die Firma, 
Haargeschäft Bergmann in Laupheim. 
Die Wartezeit bei der Allg. Orts 
krankenkasse Laupheim ist nicht erfüllt, 
Sie wohnt bei ihrer Mutter und hat 
äusser dem Neugeborenen noch 3 Kinder 
im Alter von 15. 11. & 5 Jahren. 
Die B.F.B. hat inf. Dringlichkeit 
im Benehmen mit der O.F.B. Laupheim die 
Hebammengebühr mit 36 RM. und eine ein 
malige Beihilfe an die Kindsmutter mit 
30 RM. in Ratenzahlungen geleistet. 
Beschluss : 
Diese bereits geleisteten Zahlungen für die Wöchnerin Magda 
lena Romer aus Laupheim zu genehmigen. 
c; Böllinger Magdalena, geb. Müller,. 
Ehefrau des Andreas B. in Achstetten. 
Frau Böllinger hat für ihr am 5.4.1928. 
geborenes Kind ,, Anton " um Uebernahme 
der Hebammengebühren nachgesucht. 
Der Ehemann ist von Beruf Schlosser 
und hat keine ständige Arbeitsstätte.
	        
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