Sitzung am 20. September 1928.
Kinel „ Anna ” geboren. Die Hebamme, Frau
Mussotter, hier zeigte dies am 11.5.1928
hier an und beantragt zugleich wegen
Hilfsbedürftigkeit der Wöchnerin die.Ge=
Währung von Wochenfürsorge.
Romer ist am 5.6.1896. geboren und
seit 27.8.1927. ohne Arbeit. Sie bezieht
auch keine Arbeitslosenunterstützung.
Sie war Heimarbeiterin für die Firma,
Haargeschäft Bergmann in Laupheim.
Die Wartezeit bei der Allg. Orts
krankenkasse Laupheim ist nicht erfüllt,
Sie wohnt bei ihrer Mutter und hat
äusser dem Neugeborenen noch 3 Kinder
im Alter von 15. 11. & 5 Jahren.
Die B.F.B. hat inf. Dringlichkeit
im Benehmen mit der O.F.B. Laupheim die
Hebammengebühr mit 36 RM. und eine ein
malige Beihilfe an die Kindsmutter mit
30 RM. in Ratenzahlungen geleistet.
Beschluss :
Diese bereits geleisteten Zahlungen für die Wöchnerin Magda
lena Romer aus Laupheim zu genehmigen.
c; Böllinger Magdalena, geb. Müller,.
Ehefrau des Andreas B. in Achstetten.
Frau Böllinger hat für ihr am 5.4.1928.
geborenes Kind ,, Anton " um Uebernahme
der Hebammengebühren nachgesucht.
Der Ehemann ist von Beruf Schlosser
und hat keine ständige Arbeitsstätte.