Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

.Sitzung am 20. September 1928. 
Zuletzt war er bei Paul Schuler in j 
Laupheim in der Woche 1 Tag beschäftigt.| 
Jn einer Krankenkasse war er nicht 
versichert; ebensowenig die Ehefrau. 
Am 15.8.1928. hat Böllinger eine Ge 
fängnisstrafe von 1 Jahr anzutreten. 
Die Ehefrau Böllinger wohnt in Ach-- 
stetten bei ihrer Mutter, die Händlerinj 
ist. Sie hat äusser dem Neugeborenen 
noch ein 2. Kind mit 3 Jahren. Sie wird 
angeblich von Dritten unterstützt. 
Die O.F.B. Achstetten befürwortet 
die Uebernahme der Hebammenkosten. 
Beschluss : 
Frau Hebamme Schmid in Achstetten die Gebühr mit -: 36 RM. 
für die Wöchnerin Magdalena Böllinger auszubezahlen. 
d; Ri eher Agathe, geb. Binder, Ehe 
frau des Josef Rieber, Burgrieden 
Der Ehemann Josef Rieber hat für 1 am J 
. 11.8.1928. geborenes Kind Antrag auf 
Wochenfürsorge gestellt. 
Der Ehemann Rieber war früher Eisen--- 
bahnarbeiter. Er ist z.Zt. ohne Arbeit.- 
Er wird als arbeitsscheu geschildert. - 
Er hat demgemäss auch bei Krankenkassen - 
die Wartezeit nirgends erfüllt. Sein 
Einkommen ist 0. Vermögen hat er nicht. 
Äusser dem Neugeborenen ist noch Hl 
ein 2. Kind mit 1 1/2 Jahren da. 
An ungedeckten Kosten sind die
	        
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