.Sitzung am 20. September 1928.
Zuletzt war er bei Paul Schuler in j
Laupheim in der Woche 1 Tag beschäftigt.|
Jn einer Krankenkasse war er nicht
versichert; ebensowenig die Ehefrau.
Am 15.8.1928. hat Böllinger eine Ge
fängnisstrafe von 1 Jahr anzutreten.
Die Ehefrau Böllinger wohnt in Ach--
stetten bei ihrer Mutter, die Händlerinj
ist. Sie hat äusser dem Neugeborenen
noch ein 2. Kind mit 3 Jahren. Sie wird
angeblich von Dritten unterstützt.
Die O.F.B. Achstetten befürwortet
die Uebernahme der Hebammenkosten.
Beschluss :
Frau Hebamme Schmid in Achstetten die Gebühr mit -: 36 RM.
für die Wöchnerin Magdalena Böllinger auszubezahlen.
d; Ri eher Agathe, geb. Binder, Ehe
frau des Josef Rieber, Burgrieden
Der Ehemann Josef Rieber hat für 1 am J
. 11.8.1928. geborenes Kind Antrag auf
Wochenfürsorge gestellt.
Der Ehemann Rieber war früher Eisen---
bahnarbeiter. Er ist z.Zt. ohne Arbeit.-
Er wird als arbeitsscheu geschildert. -
Er hat demgemäss auch bei Krankenkassen -
die Wartezeit nirgends erfüllt. Sein
Einkommen ist 0. Vermögen hat er nicht.
Äusser dem Neugeborenen ist noch Hl
ein 2. Kind mit 1 1/2 Jahren da.
An ungedeckten Kosten sind die