Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

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Sitzung am 20. S.eptember 1928. 
eine Sicherungshypothek auf dem der j 
Pauline Müller gehörigen Gebäude ein-- : 
tragen zu lassen. 
Die Ortsbehörde Dietenheim hat aber 
am 5.9.1928. geäussert, dass Pauline 
Müller nicht Alleineigentümerin des Ge= ; 
bäudes ist, sondern es sind im Grund 
buch als Eigentümer eingetragen: . 
„ Müller Pauline hier, Müller Franz : 
Josef und Katharine Frank geb. Müller 
Erben, je zu 1/3. ” 
Eine Sicherungshypothek könne aus -1 
diesem Grund nicht bewilligt werden. 
Beschluss : *0 
Eine Sicherungshypothek zugunsten der Amtskörperschaft Lauphei: | 
in Höhe von 1/3 des wohl zu —: 2400 RM zu bewertenden Hauses, 
also -: 800 RM Sicherungshypothek, zu verlangen und das Erfor— s 
derliche zu bewerkstelligen. 
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c ; Rupf Josefine, ledig, gei st es-- < 
schwach, ortsh., Laupheim. 
Die am 15.3.1882. geborene Rupf, Toch-- 
ter des + Matthäus Rupf, Schuhmachers,= 
stand als ortshilfsbedürftige Geistes= j 
schwache bis 31.3.1927. in Unterstüt= - 
zung der B.F.B. Laupheim. Der Aufwand H 
betrug bis dahin -j 719 RM. 
Ab 1.4.1927. ist Rupf in die Für-- 
sorge der Ortsfürsorgebehörde Laupheim? 
zurückgegeben worden, weil von diesem i 
Zeitpunkt ab die freiwilligen Leis-- q!
	        
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