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Sitzung am 20. S.eptember 1928.
eine Sicherungshypothek auf dem der j
Pauline Müller gehörigen Gebäude ein-- :
tragen zu lassen.
Die Ortsbehörde Dietenheim hat aber
am 5.9.1928. geäussert, dass Pauline
Müller nicht Alleineigentümerin des Ge= ;
bäudes ist, sondern es sind im Grund
buch als Eigentümer eingetragen: .
„ Müller Pauline hier, Müller Franz :
Josef und Katharine Frank geb. Müller
Erben, je zu 1/3. ”
Eine Sicherungshypothek könne aus -1
diesem Grund nicht bewilligt werden.
Beschluss : *0
Eine Sicherungshypothek zugunsten der Amtskörperschaft Lauphei: |
in Höhe von 1/3 des wohl zu —: 2400 RM zu bewertenden Hauses,
also -: 800 RM Sicherungshypothek, zu verlangen und das Erfor— s
derliche zu bewerkstelligen.
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c ; Rupf Josefine, ledig, gei st es-- <
schwach, ortsh., Laupheim.
Die am 15.3.1882. geborene Rupf, Toch--
ter des + Matthäus Rupf, Schuhmachers,=
stand als ortshilfsbedürftige Geistes= j
schwache bis 31.3.1927. in Unterstüt= -
zung der B.F.B. Laupheim. Der Aufwand H
betrug bis dahin -j 719 RM.
Ab 1.4.1927. ist Rupf in die Für--
sorge der Ortsfürsorgebehörde Laupheim?
zurückgegeben worden, weil von diesem i
Zeitpunkt ab die freiwilligen Leis-- q!