Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung an 20. September 1928. 
§ 9. 
Rückersatz von geleistetem Fürsorge= 
aufwand auf die ortsh. Gebrechlichen 
Nothelfer / Surdmann aus Dietenheim. 
a; Die Geisteskranke Luise Nothelfe) 
Ehefrau des Anton Nothelfer, Landwirts 
in Dietenheim war vom 24.12.1925. bis 
31.3.1927. auf Kosten der B.F.B. in dei 
Heilanstalt Schussenried untergebracht, 
Sie ist am 17.6.1928. in Schussenried 
gestorben. Die Kosten, welche auf Not 
helfer entstanden sind, betragen insges 
-: 1218,56 RM. - Die Sicherungshypothej 
welche zu Gunsten der Amtskörperschaft 
Laupheim im Grundbuch eingetragen ist, 
beträgt -: 2000 RM. - 
Die B.F.B. hat unter’m 22.6.1928. 
über die O.F.B. Dietenheim um eine Aeus 
serung des Ehemanns Nothelfer ersucht 
über die Rückzahlung der entstandenen 
und von hier bezahlten Kosten. 
Am 26.6.1928. hat Nothelfer vor der 
Ortsbehörde Dietenheim erklärt, dass 
'er z.Zt. nicht in der Lage sei, diese 
Kosten zu ersetzen. Wann dies der Fall 
werden wird, könne er heute noch nicht 
sagen. 
Beschluss : 
Die Rückzahlung des entstandenen Aufwands in mindestens ratenwei 6 , 
ser Abtragung durch den Ehemann Nothelfer zu verlangen, da dessei
	        
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