Sitzung an 20. September 1928.
§ 9.
Rückersatz von geleistetem Fürsorge=
aufwand auf die ortsh. Gebrechlichen
Nothelfer / Surdmann aus Dietenheim.
a; Die Geisteskranke Luise Nothelfe)
Ehefrau des Anton Nothelfer, Landwirts
in Dietenheim war vom 24.12.1925. bis
31.3.1927. auf Kosten der B.F.B. in dei
Heilanstalt Schussenried untergebracht,
Sie ist am 17.6.1928. in Schussenried
gestorben. Die Kosten, welche auf Not
helfer entstanden sind, betragen insges
-: 1218,56 RM. - Die Sicherungshypothej
welche zu Gunsten der Amtskörperschaft
Laupheim im Grundbuch eingetragen ist,
beträgt -: 2000 RM. -
Die B.F.B. hat unter’m 22.6.1928.
über die O.F.B. Dietenheim um eine Aeus
serung des Ehemanns Nothelfer ersucht
über die Rückzahlung der entstandenen
und von hier bezahlten Kosten.
Am 26.6.1928. hat Nothelfer vor der
Ortsbehörde Dietenheim erklärt, dass
'er z.Zt. nicht in der Lage sei, diese
Kosten zu ersetzen. Wann dies der Fall
werden wird, könne er heute noch nicht
sagen.
Beschluss :
Die Rückzahlung des entstandenen Aufwands in mindestens ratenwei 6 ,
ser Abtragung durch den Ehemann Nothelfer zu verlangen, da dessei