Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

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fängern zu unterzeichnen wäre und. wel 
cher lautet: „ Jeh anerkenne eine Ver= 
bindlichkeit gegenüber dem Bezirksfür= 
sorgeverband Laupheim in Höhe der mir 
zugekommenen und künftig zukommenden 
Leistungen der Sozial- Kleinrentnerfür= 
sorge in der Weise, dass diese Leistun 
gen im Todesfall von dem Bezirksfürsor 
geverband Laupheim ganz oder teilweise 
zurückverlangt werden können .” 
Endlich wurde die finanzielle Aus 
wirkung des § 15a der Reichsverordnung 
vom 29.3.1928. betr. Sicherstellung des 
erhöhten Richtsatzes an über 65 Jahre 
alte Unterstützungsempfänger ab 1.7.28. 
erörtert. 
Der Ausschuss nahm zu den einzelnen 
Punkten eingehend Stellung und 
beschliesst : 
1; Den seitherigen Beschluss über die Ersatzpflicht gegenüber 
allen Fürsorgeempfängern aus etwaigem Nachlass derselben 
beizubehalten, 
2; diese Ersatzpflicht nach dem bekanntgegebenen Entwurf durch 
die Rentner festlegen zu lassen, 
3; die Sicherstellung des Ersatzes von Fürsorgeleistungen 
durch Bestellung von Hypotheken, Verpfändung etc. von Fall 
zu Fall sich durch den Ausschuss vorzubehalten, 
4; die Neufestsetzung der Unterstützung für die über 65 Jahre 
alten Rentner ab 1.7.1928. zurückzustellen.
	        
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