Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

3¥4. 
Sitzung am 20. S eptember 1928. 
konkurses schlägt das Nachlassgericht 
Altheim ff. Regelung vor. „ Der vorhan 
dene Aktivnachlass wird vom Nachlassge 
richt eingezogen und verwertet. Von dem 
sich ergebenden Betrag werden die be 
vorrechtigten Forderungen und die Kos 
ten des Nachlassgerichts voll gedeckt. 
Der alsdann noch verbleibende Betrag 
wird den 2 Gläubigern Gerichtskasse 
Laupheim und Bezirksfürsorgebehörde 
Laupheim im Verhältnis ihrer Ansprüche 
überlassen, wogegen diese auf den Rest 
betrag ihrer Forderungen verzichten. ” 
Die vorgeschlagene Art der Befrie 
digung der Nachlassverbindlichkeiten 
entspricht einer Regelung, wie sie auch 
im Falle eines Nachlasskonkurses in 
Frage käme. 
Beschluss : 
Der Ausschuss erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden. 
Zur Urkunde ! 
Landr 
Vorsitzender: 
Schriftführer: 
Rechn.Rat
	        
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