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Sitzung am 14. November 1928.
pflegebedürftig sind und die äusser
ihren Fürsorgebezügen nennenswertes
Einkommen nicht beziehen.
Die Unterstützungen sind vom Bezirks-
fürsorgeausschuss festzusetzen.
Für die Höhe der einzelnen Unter-- ;
Stützung ist keine Grenze gesetzt.
Der Ausschuss hat nach Ueberprüfung
des eingereichten Vorschlags der B.F.B.
beschlossen :
An 35 Alleinstehende und 6 Ehepaare den überwiesenen Reichs=
zuschuss mit -: 2890 RM. bestimmungsgemäss zu verteilen.
§ 3. ।
Beschwerdesache der Marie Huber, Kr. }
Witwe in Oberkirchberg.
- siehe oben Seite 301. -
Das Wirtschaftsministerium Stuttgart
hat mit Erlass vom 2.11.1928. 0.4879.
an das Oberamt Laupheim wegen Ablehnung
der Uebernahme der Heilbehandlungskos--
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ten für Huber angeregt, den Betrag mit
—: 27 RM. auf den Bezirksfürsorgever=
band zu übernehmen.
Es ist in dem Erlass ausgeführt, dass
srzt. immerhin die Möglichkeit bestan
den hat, zur Verwendung des fraglichen
Arzneimittels die ausnahmsweise Geneh
migung des Prüfungsarztes der Arbeits ¬
gemeinschaft der Württ. Krankenkassen»