Fortsetzung § 3
Blatt 9
2. Genehmigung der Vereinbarung
Die Gemeinschaftsmaßnahme ist in folgende Abschnitte unterteilt:
Umbau des Knotenpunktes L 266/K 07
(Kostenträger Land und Landkreis)
Bau des Rad- und Gehweges entlang der K 07
(Kostenträger Landkreis)
Bau des Rad- und Gehweges entlang der L 266
(Kostenträger Land)
- Ausbau der L 266 und Herstellung von Gehwegen (gemeinsame
Maßnahme Kostenträger Land und Gemeinde Maselheim).
Die Kostenanteile des Landkreises betragen für den Umbau des
Knotenpunktes L 266/K 07 82.000,00 DM zuzüglich zusätzlicher
Untergrundverbesserungen im Zuge der K 07 27.000,00 DM, somit
insgesamt 109.000,00 DM und für den Bau des Rad- und Gehweges
entlang der K 07, Ulmer Straße 85.000,00 DM.
Bei der Bauausführung hat es sich herausgestellt, daß in der
L 266/K 07 (ehemalige B 30) die Randbereiche der Fahrbahn keinen
ausreichenden Fahrbahnaufbau haben und dieser verbessert werden
muß. Diese Verbesserung ist unbedingt notwendig um spätere
Fahrbahnschäden zu vermeiden. Aufgrund dieser zusätzlichen
Untergrundverbesserungskosten mit 27.000,00 DM ist aufgrund der
Zuständigkeitsordnung für den Gesamtkostenanteil am Umbau des
Knotenpunktes L 266/K 07 bei Äpfingen mit nunmehr 109.000,00 DM
die Genehmigung des Ausschusses für Umwelt und Technik für die
am 27. August 1991 seinerzeit in der Zuständigkeit der Verwal
tung abgeschlossenen Vereinbarung einzuholen.
3. Finanzierung
Der Kostenanteil für den Umbau des Knotenpunktes L 266/K 07 mit
109.000,00 DM wird über den Haushaltsansatz Beseitigung von
Unfallschwerpunkten an Kreisstraßen finanziert. Der Rad- und
Gehweg entlang der K 07, Äpfingen, Ulmer Straße mit 85.000,00 DM
wird über die pauschal bereitgestellten Mittel für den Bau von
Rad- und Gehwegen finanziert.
4. Beschluß
Ohne Aussprache wird einstimmig
beschlossen :
den Abschluß der Vereinbarung über den Umbau der Einmündung
L 266/K 07 bei Äpfingen einschließlich der Herstellung eines
Rad- und Gehweges entlang der K 07 zu genehmigen.
Auszüge: Kreiskämmerei 2