Full text: Niederschrift über die 16.-23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik vom 16. Juni 1992 bis 21. April 1993

Fortsetzung § 3 
Blatt 9 
2. Genehmigung der Vereinbarung 
Die Gemeinschaftsmaßnahme ist in folgende Abschnitte unterteilt: 
Umbau des Knotenpunktes L 266/K 07 
(Kostenträger Land und Landkreis) 
Bau des Rad- und Gehweges entlang der K 07 
(Kostenträger Landkreis) 
Bau des Rad- und Gehweges entlang der L 266 
(Kostenträger Land) 
- Ausbau der L 266 und Herstellung von Gehwegen (gemeinsame 
Maßnahme Kostenträger Land und Gemeinde Maselheim). 
Die Kostenanteile des Landkreises betragen für den Umbau des 
Knotenpunktes L 266/K 07 82.000,00 DM zuzüglich zusätzlicher 
Untergrundverbesserungen im Zuge der K 07 27.000,00 DM, somit 
insgesamt 109.000,00 DM und für den Bau des Rad- und Gehweges 
entlang der K 07, Ulmer Straße 85.000,00 DM. 
Bei der Bauausführung hat es sich herausgestellt, daß in der 
L 266/K 07 (ehemalige B 30) die Randbereiche der Fahrbahn keinen 
ausreichenden Fahrbahnaufbau haben und dieser verbessert werden 
muß. Diese Verbesserung ist unbedingt notwendig um spätere 
Fahrbahnschäden zu vermeiden. Aufgrund dieser zusätzlichen 
Untergrundverbesserungskosten mit 27.000,00 DM ist aufgrund der 
Zuständigkeitsordnung für den Gesamtkostenanteil am Umbau des 
Knotenpunktes L 266/K 07 bei Äpfingen mit nunmehr 109.000,00 DM 
die Genehmigung des Ausschusses für Umwelt und Technik für die 
am 27. August 1991 seinerzeit in der Zuständigkeit der Verwal 
tung abgeschlossenen Vereinbarung einzuholen. 
3. Finanzierung 
Der Kostenanteil für den Umbau des Knotenpunktes L 266/K 07 mit 
109.000,00 DM wird über den Haushaltsansatz Beseitigung von 
Unfallschwerpunkten an Kreisstraßen finanziert. Der Rad- und 
Gehweg entlang der K 07, Äpfingen, Ulmer Straße mit 85.000,00 DM 
wird über die pauschal bereitgestellten Mittel für den Bau von 
Rad- und Gehwegen finanziert. 
4. Beschluß 
Ohne Aussprache wird einstimmig 
beschlossen : 
den Abschluß der Vereinbarung über den Umbau der Einmündung 
L 266/K 07 bei Äpfingen einschließlich der Herstellung eines 
Rad- und Gehweges entlang der K 07 zu genehmigen. 
Auszüge: Kreiskämmerei 2
	        
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