Full text: Niederschrift über die 16.-23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik vom 16. Juni 1992 bis 21. April 1993

Fortsetzung § 2 
Blatt 6 
A) Aufteilung des Landkreises in 4 Bereiche 
Los I: Westbereich des Landkreises mit insgesamt 9 Wert 
stof fhöfen und ca. 42.000 angeschl. Einwohnern 
Los II: Nordbereich des Landkreises mit insgesamt 9 Wert 
stof fhöfen und ca. 43.000 angeschl. Einwohnern 
Los III: Südbereich des Landkreises mit insgesamt 17 Wert 
stof fhöfen und ca. 50.000 angeschl. Einwohnern 
Los IV: Stadtgebiet Biberach mit 2 Wertstoffhöfen und ca. 
30.000 angeschl. Einwohnern 
B) Gesamter Landkreis mit insgesamt 37 Wertstoffhöfen und 
ca. 165.000 angeschlossenen Einwohnern 
C) Gesamter Landkreis - ohne Stadt Biberach - mit 35 Wert 
stof fhöfen und ca. 135.000 angeschlossenen Einwohnern. 
Die verschiedenen Varianten sind erforderlich, um die 
vom Kreistag geforderten Vergleichsmöglichkeiten einer Ge 
samtvergabe bzw. der regionalen Aufteilung zu schaffen (Va 
rianten A I bis III zu Variante C); 
vom Dualen System gestellten Forderungen eines einheitli 
chen LeistungsVertrages (Varianten A I bis IV und Variante 
B) zu erfüllen und auch den Kostennachweis als Vorausset 
zung für die Fortsetzung der Verhandlungen zu führen; 
Grundlage für eine im Hinblick auf das Duale System unab 
weisbar notwendige Vereinbarung mit der Stadt Biberach (Va 
riante A IV zu Variante B/C) zu finden. 
4. Möglichkeiten 
Solange jedoch mit der Stadt und dem Dualen System keine ver 
bindlichen Regelungen bestehen, kann der Landkreis nur im Rah 
men der Varianten A I bis III und der Variante C befinden. 
Eine Einbeziehung der Variante B in den Entscheidungsprozeß 
setzt zumindest voraus, daß eine Einigung mit der Stadt Biber 
ach bei der Vergabe unterstellt wird. 
Dies ist wegen der Forderung des Dualen Systems Deutschland 
auch erforderlich. Das Duale System Deutschland ist zu einem 
Vertragsabschluß nur bei einer einheitlichen Regelung bereit. 
Ein sog. Leistungsvertrag kann danach die Stadt Biberach nicht 
ausschließen. Im Hinblick auf die erwartete Einigung mit dem 
DSD könnte also nur die Variante A (A I bis IV) bzw. die 
Variante B Beschlußgrundlage sein. 
5. Ausschreibungsergebnis 
Die geringe Zahl an Bietern (5 Firmen) und der Umstand, daß 
diese Bieter - mit einer einzigen Ausnahme - sich nicht an al 
len Varianten beteiligen, erschweren die Vergleichbarkeit der 
Angebote; auf der Grundlage der Vorhaltekosten - also unter 
Ausschluß der Verwertungskosten -, die bei einer Einigung mit 
dem Dualen System von diesem zu tragen wären, ergibt sich nach 
Prüfung der Kalkulationsgrundlagen folgendes Bild:
	        
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