Fortsetzung § 2
Blatt 6
A) Aufteilung des Landkreises in 4 Bereiche
Los I: Westbereich des Landkreises mit insgesamt 9 Wert
stof fhöfen und ca. 42.000 angeschl. Einwohnern
Los II: Nordbereich des Landkreises mit insgesamt 9 Wert
stof fhöfen und ca. 43.000 angeschl. Einwohnern
Los III: Südbereich des Landkreises mit insgesamt 17 Wert
stof fhöfen und ca. 50.000 angeschl. Einwohnern
Los IV: Stadtgebiet Biberach mit 2 Wertstoffhöfen und ca.
30.000 angeschl. Einwohnern
B) Gesamter Landkreis mit insgesamt 37 Wertstoffhöfen und
ca. 165.000 angeschlossenen Einwohnern
C) Gesamter Landkreis - ohne Stadt Biberach - mit 35 Wert
stof fhöfen und ca. 135.000 angeschlossenen Einwohnern.
Die verschiedenen Varianten sind erforderlich, um die
vom Kreistag geforderten Vergleichsmöglichkeiten einer Ge
samtvergabe bzw. der regionalen Aufteilung zu schaffen (Va
rianten A I bis III zu Variante C);
vom Dualen System gestellten Forderungen eines einheitli
chen LeistungsVertrages (Varianten A I bis IV und Variante
B) zu erfüllen und auch den Kostennachweis als Vorausset
zung für die Fortsetzung der Verhandlungen zu führen;
Grundlage für eine im Hinblick auf das Duale System unab
weisbar notwendige Vereinbarung mit der Stadt Biberach (Va
riante A IV zu Variante B/C) zu finden.
4. Möglichkeiten
Solange jedoch mit der Stadt und dem Dualen System keine ver
bindlichen Regelungen bestehen, kann der Landkreis nur im Rah
men der Varianten A I bis III und der Variante C befinden.
Eine Einbeziehung der Variante B in den Entscheidungsprozeß
setzt zumindest voraus, daß eine Einigung mit der Stadt Biber
ach bei der Vergabe unterstellt wird.
Dies ist wegen der Forderung des Dualen Systems Deutschland
auch erforderlich. Das Duale System Deutschland ist zu einem
Vertragsabschluß nur bei einer einheitlichen Regelung bereit.
Ein sog. Leistungsvertrag kann danach die Stadt Biberach nicht
ausschließen. Im Hinblick auf die erwartete Einigung mit dem
DSD könnte also nur die Variante A (A I bis IV) bzw. die
Variante B Beschlußgrundlage sein.
5. Ausschreibungsergebnis
Die geringe Zahl an Bietern (5 Firmen) und der Umstand, daß
diese Bieter - mit einer einzigen Ausnahme - sich nicht an al
len Varianten beteiligen, erschweren die Vergleichbarkeit der
Angebote; auf der Grundlage der Vorhaltekosten - also unter
Ausschluß der Verwertungskosten -, die bei einer Einigung mit
dem Dualen System von diesem zu tragen wären, ergibt sich nach
Prüfung der Kalkulationsgrundlagen folgendes Bild: