gewöhnltehe Unterhaltung der Beschäl^
lokale und Stallung obliege, nieht
aber aueh bauliehe Änderungen und
Ergänzungen, also z. B. aueh nieht
die Einrichtung des LaufStandes.
/4 S. 4. 714 S. 1-4.
Kaeh dem Unhalt der Akten steht so=
viel fest, daß die Eigentumsverhält^
nisse an dem Besehälstall in Oehsen=
hausen unklar sind und ohne Prozess
nieht klar gestellt werden können.
Kaeh Lage der Verhältnisse und im
Hinblick auf die Geringfügigkeit des
in Frage stehenden Objekts kann von
einem Prozess vorerst wohl keine
Rede sein.
Per Eintrag im Amtsgrundbueh der
Landgestütskommission muß wohl doch
eine Grundlage haben und würde in
Ernstfall sehr g egen Hirschwirt -£r
Ströbele sprechen. Andererseits
fehlt es an Anhaltspunkten für das
Eigentumsrecht der Amtskorporation.
Bie Amts]sorporation dürfte übrigens
kein allzu großes Unteresse an dem
zweifelhaften Eigentumsrecht an dem
Besehälstall haben und es fragt sieh,
ob nieht - um für die Amtskorporation
Klarheit zu schaffen, die derselben
dem Hirschwirt Ströbele gegenüber
zustehenden Rechte an die Gemeinde
Ochsenhausen abtreten und es ihr
überlassen sollte, sieh mit dem