TeilgeneindeTi „Biberaeher Hospital=
g^iteT ,, fs. StaatshandbuehJ aufge=
gestellt,
Bureli Besehluß der ÄntsversaMlung
voui 13. März 1897
711 der Akten betr. Aufstellung
von 3 Katastergeoinetern dureh
die Amtskorporation 1898/98
hat die Anitskorporation gemäß § 12
der Verfügung des Ministerium des
Innern und der 3ustiz vom 1. August
189^, Reg. Bl. S. 2^t3 9 fjetzt § 1A
vom 1. September 18991 die Anstellung
der Katstergeometer sowie die Be=
Zahlung des Wartgelds an dieselben
übernommen.
3n den 3ahren 1903/0A wurden die
Katastergeometer von der Amtsver^
Sammlung als pensionsbereehtigte v
Körpersehaftbeamte ausdrüeklieh an=
erkannt und als solche in geheimer
Wahl gewählt, auch wurden damals
neue Verträge mit ihnen abgeschlossen
Bie K. Kreisregierung hat die Anstel*
lung der Katastergeometer gemäß § Z4
Abs. 2 des Verwalt. Edikts genehmigt»
s. Akten 19O3/OA betr. Anerkennung
der Katastergeometer als pensions*
berechtigte Körperschaftsbeamte.
Es fragt sich, ob es sieh hier um
Beschlüsse der Amts Versammlung im
7/ tr,
Sinne des Art. 16 Abs.2 oder 3 han**
delt.
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