Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

Der Bezirksrat ging in seiner 
Ritzung von 30. Oktober 1909 davon 
aus, daß es sieh un Beschlüsse in &ir 
Sinne des Art. 16 Abs. 3 der Bez.Ord. 
handle. 
Ob diese Annahne zutreffend ist, er= 
■scheint zweifelhaft. 
Vergl. Ann. 5 zu Art. 16 Bez.Ordn. 
in Br. Michels Konnentar. 
Sei den wie ihn wolle. 
Bandelt es sieh un einen Beschluß 
in Sinne des Art. 16 Abs. 2 Bez.Ordn, 
so kann die deneinde Biberach jeder= 
zeit einen eigenen Katasterlgeoneter 
aufstellen. 
I 
Handelt es sieh un einen Beschluß 
in Sinne des Art. 16 Abs. 3 Bez.Ordn. 
so kann die von der Antskörper schäft 
den säntlichen Geneinden des Bezirks 
abgenonnene Verpflichtung zur Auf= 
Stellung der Katastergeoneter einer 
einzelnen Gemeinde nicht zurüekver= 
Wieden werden. 
Etwas anderes ist es, ob die Amts= 
körperschaft dem Bunsoh der Stadt= 
gemeinde Biberach einen eigenen Ka= 
tastergeometer auf eigene Kosten an= 
zustellen, entgegentreten will. 
Dazu hat sie nach Lage der Verhält^ 
nisse bis auf Weiteres keinen Grund. 
Stellt aber die Gemeinde Biberach 
einen eigenen Katastergeometer an, 
so ist es,- wenn es sieh auch nicht-
	        
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