Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

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um nicht sehr große Beiträge handelt 
-nicht unbillig, daß die Gemeinde 
Biberach auf Grund von Art. 70 
Ordn. von den Kosten der bezüglichem 
Einrichtung der Amtskörperschaft 
freigelassen wird. 
i Ein entsprechender Antrag des 
.Gemeinderats Biberach liegt vor 713 ; 
der Grund der Freilassung ist oJeerr 
ä 
£jdte Anstellung eines eigenen KaTstez 
geometers auf eigene Kosten. 
<Als Kosten "kommen zur Zeit in Be= 
j tracht 
1. die Wartgelder der Kataster= 
geometer 
(zur Zeit 900 1, Voranschlag 
Ausgabe III. B. 9, c.J 
2. die Telefonkosten 
(zur Zeit 170 K, Voranschlag 
Ausgabe III. A^jC.) 
Bie in dem gemeinderätlichen Antrag 
enthaltene Befreiung von den Kosten 
!für Fortführung der Bemeindeer= 
gänzungskarten gehört nicht hieher. 
Jn dieser Beziehung ist zu bemerken, 
daß die Amtskörperschaft mit dem 
Steuerkollegium, Abteilung für 
direkte Steuern, eine Vereinbarung 
getroffen hat, wornach die Fort= 
führung der Gemeindeergänzungskar= 
ten des ganzen Oberamtsbezirks 
vom Bezirks geom et er gegen eine 
Bauschsummen von 320 U für 3 Bahre
	        
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