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um nicht sehr große Beiträge handelt
-nicht unbillig, daß die Gemeinde
Biberach auf Grund von Art. 70
Ordn. von den Kosten der bezüglichem
Einrichtung der Amtskörperschaft
freigelassen wird.
i Ein entsprechender Antrag des
.Gemeinderats Biberach liegt vor 713 ;
der Grund der Freilassung ist oJeerr
ä
£jdte Anstellung eines eigenen KaTstez
geometers auf eigene Kosten.
<Als Kosten "kommen zur Zeit in Be=
j tracht
1. die Wartgelder der Kataster=
geometer
(zur Zeit 900 1, Voranschlag
Ausgabe III. B. 9, c.J
2. die Telefonkosten
(zur Zeit 170 K, Voranschlag
Ausgabe III. A^jC.)
Bie in dem gemeinderätlichen Antrag
enthaltene Befreiung von den Kosten
!für Fortführung der Bemeindeer=
gänzungskarten gehört nicht hieher.
Jn dieser Beziehung ist zu bemerken,
daß die Amtskörperschaft mit dem
Steuerkollegium, Abteilung für
direkte Steuern, eine Vereinbarung
getroffen hat, wornach die Fort=
führung der Gemeindeergänzungskar=
ten des ganzen Oberamtsbezirks
vom Bezirks geom et er gegen eine
Bauschsummen von 320 U für 3 Bahre