Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

/ab 1. April 190/’J besorgt wird. 
Dieses desebaft soll nun in Biberae^j, 
von städtischen Katastergeoneter be= 
sorgt werden. 
Diese Arbeit hat nach der Minist. 
Verf. von 1. September 1899 betr. 
Erhaltung und Fortführung der Flur= 
karten und Primärkataster der Be= 
zirksgeometer zu besorgen. f§13, 
18, A2 und 4? daselbstJ. 
Wenn die Stadt Biberach diese Fort= 
Führung durch den Katastergeometer 
besorgen lassen will, so hätte siv 
beim Ministerium der Justiz, des 
Jnnern und der Finanzen um Dispen= 
sation nachzusuchen. Ob der Gemeinde- 
rat dies tun will und bejahenden^ 
falls ob er dann die Freilassung von 
den bezüglichen Kosten gemäß Art. 70 
Bez. Ordn. beantragen will, bleibt 
abzuwarten. 
Was nun die Zeitdauer der Befreiung 
der Stadt Biberach von der Teilnahme 
an den Katastergeometer = Kosten an= 
belangt, so ist eine Befreiung auf 
unbestimmte Zett nicht statthaft. 
Art. 70 Bez. Ordn. und Anmerk. 9 
in Dr. Michels Kommentar. 
II. Der Bezirksrat ist in 11berein= 
Stimmung mit der Bezirksgeometer= 
stelle und dem K. Steuerkollegtum, 
sowie mit den Katastergeometern 
selbst der Ansicht, daß ein vierter 
Amtskörperschaftskatastergeometer
	        
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