III. Bisher bezogen an Wartgelder
Betrag des Wartgelds des Distrikts I
der Katastergeometer des Distrikts
I F e z e r 200 K
II G, ä ß 1 er 200 K
III Vollenweider 200 K
IV E g g 1 e r - 300 X
Wenn nun auch der Distrikt I bezw.
die Stadtgemeinde Biberach in Weg=
fall kommt, so dürfte doch der ganze
mit 200 K und zwar zu gleichen Tei=
len an die deometer der Distrikte
II und III verteilt werden. Auf
diese Weise hätten die 3 Kataster^
geonieter ein gleichmäßiges Wartgeld
von jährlich 300 K zusammen 900 L.
Der Bezirksrat
beschließt
an die Amtsversammlung ff.
Anträge
zij/stellen:
l.Die Anstellung eines eigenen Katastergeometers seitens
der Stadtgemeinde Biberach und zwar für die Stadtge=
meinde Biberach, sowie für die Teilgemeinden „Biber=
acher Hospitalgüter”fs. StaatshandbuchJ wird nicht be=
anstandet.
Die Stadtgemeinde Biberach wird von der Teilnahme an
den der Amtskörperschaft durch die Aufstellung von
■
Amtskörperschaftsgeometern erwachsenden Kosten befreit
' Als solche Kosten kommen zur Zeit in Betracht die
Wartgelder und die Telefonkosten für die Katastergeo=
meter.
Die Befreiung gilt für die Zeit vom 1. Sanuar 1910