Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

bis 31. März 1920-.- 
Die beantragte Befreiung bezüglich der Kosten für Fort= 
führung der äemeindeergänzungsharten kann vorerst nicht 
gewährt werden. 
Zu Ziffer 1 ist 2/3tel Mehrheit und Genehmigung der 
K. Kreisregierung erforderlich. 
2. Die von Distrikt I nach Ausfall der Stadt Biberach noch 
bleibenden 7 Gemeinden werden dem Distrikt II und III 
zugeteilt und zwar 
dem Distrikt II (GäßlerJ die 5 Gemeinden 
Bergerhausen, Höfen, Laupertshausen, Maselheim, Metten* 
berg, 
dem Distrikt III fVollenweider! die zwei Gemeinden 
Birkenhard und Warthausen. 
Die Zuteilung wird an die selbstverständliche Bedingung 
geknüpft, daß Feldbereinigungen etc. nur in dem Maße tA 
übernommen werden dürfen, daß die Katasterarbeiten, wel* 
ehe zuerst auszuführen sind, dabei nicht vernaehläßigt 
werden. 
Der mit den Katastergeometern abgeschlossene Vertrag 
gilt auch bezüglich dieser Gemeinden. 
Der Bezirksrat wird ermächtigt, den Vertrag durch einen 
entsprechenden Zusatz zu ergänzen} dabei ist anzufügen, 
daß für die Teilgemeinden „Biberaeher Hospitalgüter” 
seitens der Stadt Biberach ein eigener Katastergeometer 
X 
aufgestellt ist. 
Die Nummerierung der Katast'ergeometerbezirke wird der= 
art geändert,daß der Distrikt des Geometers Räßler als 
Distrikt I, der des Vollenweider als Distrikt II, der 
des Eggler als Distrikt III bezeichnet wird. 
III. Das Wartgeld der Katastergeometer wird mit Wirkung 
vom 1. Danuar 1910 ab festgesetzt wie folgt:
	        
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