Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

ung der Katastergeojueter bezüglich 
der Fortbezalung des Kartgelds, so= 
wie der Kosten der Stellvertretung 
die Bestinungen des Gesetzes vom 
25. 3uni 189* ffoeg. Blatt S.165 ) 
jezt Gesetz vom 5. 9. 1905 maßgebend 
seien. Biese Bestimmung wurde 
hier wie anderwärts in den Vertrag 
aufgenommen und zwar auf Grund des in 
Boschers Zeitschrift abgedruchten 
Mustervertrags. 
Biese Bestimmung paßt eigentlich nur 
für Bezirke^ in welchen die Kataster^ 
geometer gegen Gehalt angestellt sind^ 
bezw. für den Fall, daß durch Stelle 
Vertretung der Amtskörperschaft Kos= 
ten eraMTumu 
Ein über die Bezalung^hinausgehender 
Rechtsanspruch dürfte Seitens des 
Fetzer aus Artikel 38 des Gesetzes 
bezw. § 13 des Vertrags nicht abge= 
leitet werden können. 
Aus Btlltgkeitsrückstchten wird dem 
Gesuch zu entsprechen sein. 
Bas pensionsberechtigte Einkommen des 
Fetzer beträgt 3A00 I und se&t 
sieh wie folgt zusammen: 
a; als Stadtgeometer 1500 'M. 
b; Kartgeld der Amtskorporation 
200 M 
e; Gebühren als Kat. Geom. 1900 M 
3400 M
	        
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