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te Betrag von 1300 K für das Kr.
heitsjahr ausbezalt werden sollen.
Was die zweite Frage anbelangt, so
wurde darauf hingewiesen, daß der
Bemessung des f&olbon höchstens der'
Betrag des eventuellen Ruhegehalts
aus 1900 K= 760 K oder 10 % zu G,run=
de gelegt werden dürfe und daß da=
von ausgegangen wird, daß die Stadt
Biberaeh, auch wenn sie künftig an
den Ratastergeometerkosten nicht
mehr teilnehme,sowohl an den Amts=
Verwesereikosten, wie auch an dem
allenfalls zu reichenden dratial,
das zudem nur zu Lebzeiten des Fetze\
zu gewähren wäre, mitträgt.
0 Unter Abwägung der einschlägigen
Verhältnisse und der möglichen Kon=
Sequenzen stellt der? Bezirksrat
an die
Amtsversammlung folgende Anträge :
- 1. dem Katastergeometer Fetzer- ohne einen Rechtsanspruch
anzuerkennen- in sinngemäßerer Anwendung des Artikel 38
des Körperschaftspensionsgesetzes für die Zeit seiner
Erkrankung Ende Bezember 1908 bis 31. Bezember 1909 den
( dehalt ) Betrag von 1300 11 zu verwilligen.
2. Bemselben mit Witkung vom 1. Uanuar 1910 ab in widerrufe
Hoher Weise für seine Person ein jährliches Gratial von
700 H anzuweisen.