§ 2.
Es ist eine Streitverktindigung der
Rechtsanwälte
Nagner & Schach in Biberach,
in der Rechtssache des
Ben. Fixerer, SchmiduLeisters
Klägers >
gegen
Heinr. Schnalzing, Metzgers,
Beklagten,
beide in Biberach,
letzterer vertreten durch R^Anwalt
Schnapp daselbst,
wegen Eigentum
eingelaufen.
Uber den Sachverhalt berichtet der
Vorsitzende und schlägt vor, nach=
stehendes Schreiben sowohl an das
Proeeßgericht - Amtsgericht hier-
als auch an die beteiligten Vertre
ter der Parteien abgehen zu lassen.
Der Bezirksrat erklärt hiemit sein
er ständniß.