eentrale- das allein zweckmäßige und ?
richtige ist. 3e größer das Unternehm^
en, desto mehr ist eine Rentabilität
zu erwarten.
ä.Soll das Unternehmen auf eine private
oder öffentlich-rechtliche Grundlage
gestellt werden ?
Der engere Ausschuß des geplanten
311er= und Donauprojekts hat sich ver=
gebliehe Mühe gegeben, eine geeignete
private Unternehmungsform; er kam zu
dem Ergebniß daß der Gemeinde und Be=
zieksverband die beste Form ist in
der Hauptsache wegen der leichteren
Beschaffung billigen Geldes und wegen
für
der Erleichterung des Anschlußes
die
g-en einzelnen Teilehmer.
Die Befürchtungen, daß in einem sol=
chen Verband bürokratisch gearbeitet
werde, sind nicht zutreffend. Die
Gemeinde- und Bezirksordnung ermög =
liehen eine große Bewegungsfreiheit
und die kaufmännische Einrichtung des
ganzen Betriebs.
5. Heghalb wird das 311er- Donauprojekt
nicht im Wege eines Bezirksverbands
für die beteiligten Bezirke ausge =
führt ?
Weil die größeren Wasserkräfte an de
der Donau zu teuer waren und weil
die Teilung der Ullerwasserkräfte