den Fall des Zustandekommens des Untei
nehmens gerechtfertigt ist.
Es wurden und werden auch zu anderen
Zwecken Beiträge seitens der Amtskör=
Verschaft gegeben, welche nicht für
alle Bezirksgemeinden direkte Vorteil
le bieten .
3m Übrigen werden nach dem Erteile
vonS&ahverständigen im Laufe der 3ah=
?e und Bahrzente auch diejenigen üß-
meinden, welchen- jezt schon Elektri=
cität haben auf irgend welche Welche
Weise Anschluß an das große Werk su= ••
ehen müssen.
Was die Haftung anbelangt, so wird
normalerweise die Amtskorperation nie=
mals auch nur einen Pfennig endgiltig
bezalen müssen. Sollte aber je einmal
die Haftung b praktisch werden, so wer
den die Gemeinden, welche kein 3nter=
esse an dem Unternehmen haben aufgrund
von Artikel 70 der B.O. Befreiung von
der Beteiligung an den fraglichen Kos=
ten beantragen.
7. Endlich fragt sieh, ob die aufgestell=
ten Satzungen zu beanstanden sind ?
Dazu ist zu bemerken, daß die Satzung
unter wesentlicher Mitwirkung des
Ministeriaireferenten nach langen
Verhandlungen aufgestellt worden ist
daß dabei der Anschluß weiterer Be=