tem Erlaß des Reiehsbankdirektoriuiri.s
vom 16. Dezember 1909 Nro-: IV-
13397 und der bezüglichen Äußerung
der Oberamtssparkasse hiezu.
Da bei der Oberamtssparkasse genü=
gend lombardfähige Effekten, nemlieh
von derzeit 6
11 % des G.esamtkapitalienstands=
730 000 K vorhanden sind,so ersehet]
ac/i eine weitere Maßnahme im
Sinne des § 23 Absatz 1 der Spar=
kassen=Satzungen nicht geboten, da
ßferftir den ersten Ansturm erforder=
liehe Geldbedarf im Dege der Lom =
bardirung ausreichen wird. |
Beschluß 7 a
tokollauszug zu den Akten.
?•
Frage der Erlassung von Unfallver=
hütungsvorschriften für den Betrieb
von Kiesgruben seitens der Amts=
körpersehaf^als AusfEhrungsbehörde.
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Eber den Gegenstand wird eingehend
beraten. Man ist mit dem Oberamts=
straßenmeister der Ansicht, daß die -
Erlassung diesbezüglicher Vorschrift