§ 4.
Die OberaiHssparkassenreehnung 1908
war "üoul 25. Januar 1910 ab 2 Woeh=
en zur allgemeinen Einsieht auf der
Kanzlei des Rechners aufgelegt,
vergl. Anzeiger Nro-: 19.~
Einwendungen gegen die Rechnung
wurde innerhalb dieser Frist nicht
erhoben.
Die Erledigung der bei der Prüfung
erhobenen Defekte ergab kein Anlaß
zu einer Erinnerung. Der Kassen =
stürz wurde am 21. I. 1910 vorge=
nowien; die bei der Nachrechnung
erhobenen Anstände, nemlich die
Versilberung der auf 1. Januar 1910'
verfallenen Zinsscheine der Stutt=
garter Stadtobligationen, sind er- •.
ledigt, wovon sich der Vorsitzende
überzeugen wird. Auch die bei der
Prüfung de r Ka pitalbriefe erhoben^
en Anstände sind erledigt; auch da=
von wird sich der Vorsitzende ge=
■"* i legentlich Überzeugung verschaffen.
Der Abnahme der Rechnung steht jezt
nichts mehr im Wege.
B e s c h 1 uß:
Rechnung wird mit sämtlichen Beilagen durch Vermitt=
des K.Oberamts der Amtsversammlung übergeben;
An die Amts Versammlung wird der Antraa Gestellt: die