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gütung ine in / 17 berechnet und auf
45 7 au fgerundet, da die besonder
ren Verhältnisse dies begründen.
Der Vertrag ait den Wärter Eppler in
Biber a e h oder nit seinen Ants
naehfolger ist gelegentlich noch ab=
zuschließen in übrigen wird
beschlossen
die von Oberantspfleger nanens der Antskorporation Bi^
berach abgeschlossenen Verträge nit einer Gesantbelohn=
ung von 6ß9 ?.( werden in stets widerruflicher Weise
genehmigt;
der Antsversannlung hievon Kenntniß zu geben.
§ 6. -
Der Oberantsstrassenmeister berichtet
untern 2&8 März 1910 daß er- wie
er heute mündlich erörtert- wegen
des durch die schlechte Witterung
verursachten Strassenzustands genö=
tigt war, für sofortige Bereitste!^
lung von Hilfsarbeiter zu sorgen.
Dies war notwendig in den Distrikten
15 Erlenmoos , 59 ünterdettingen,
56 Mittelbiberach,& 61 Untersulme=
tin gen. Der Bezirks rat wünscht
künftig die Angabe der Gründe, wegen
welchen die Berufung der Hilfsarbei=