Bedingung,
1. daß die Verwaltung nicht verpflichtet ist, das ganze
Quantum auf einmal beziehen zu müssen, sondern daß ihr frei=
steht , den jeweiligen Bedarf von nicht unter 1 Waggo n ab-
zurufen ,
2. daß im Falle des Absehlags der Cok s preise eine entsprech
ende Ermäßigung des Preises bezüglich des noch nicht abge-
rufehen Quantums ( Baiße-Klausel J gewährt wird.
5. Vertrag ist abzusehließen wnd vorzulegen.
I
I
X 15. I
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den
Beschluß des Bezirksrats vom 12,
Februar'1910, Protokoll Seite 66,
\ ' betreffend
Beaufsichtigung der Kiesgruben
und fragt den in der Si tzung -'ähwesen-l
ddn Oberamtsstraßenmeister 'Summier,
ob er bereit sei, neben den ihm in
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V. § 15 Ziffer Id seines Dienstvertrags
übertragenen Verpflichtungen, auch
diejenigen Sand = Kies s? Lehm -- und
Mergelgruben und Steinbrüche, die den !
Privaten gehören und die nicht an den
Straßen oder in der Hähe derselben ge4
legen sind, innerhalb seines Dienst-
kreises kostenlos mindestens einmal
im Dah^e möglichst zu Beginn des Früh- ,
jahrs zu untersuchen.
Rummler bejaht dies,'ist sieh aber