Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

der Desinfektion' ganz oder teil 
weise auf die Antspflege zu uloer= 
nehnen, wenn bedürftige Bezirltsan= 
gehörige darum nachsuehen. und so= 
-weit die Kosten in&äem ReeTinungs= 
jahr 200 X nicht übersteigen. 726 . 
Die Übernahme sämtlicher Desinfek 
tionskosten - also auch diejenigen 
der beiiLi ttel len und sehr bemittelten 
Bezirkseinwohner hält der Bezirksrat 
nicht für angezeigt, wohl aber die 
ganze oder teilweise Übernahme.der. 
> Desinfektionskosten für Dnbemittelte 
Der Bezirksrat ist daher der Ansich 
daß es in/der Hauptsache bei der seit; 
herigen Regelung auch fernerhin sein 
Bewenden haben solle^auf einige aus 
dem nachstehenden Beschluß ersicht= 
„5a / (A, liehe Änderungen. Er/s teilt daher an 
die Amtsversammlung 
den Antrag 
zu beschliessen: 
. die Kosten der Desinfektionsmittel und der Hatte werden 
tL 
auch fernerhin und bis auf Heiteres in widerruflicher 
Heise auf die Amtskorporation übernommen, 
. der Bezirksrat wird in widerruflicher Heise ermächtigt, 
die Kosten der Ausführung der Desinfektion ganz öfter teil 
weise auf die Amtspflege zu übernehmen, wenn bedürftige z 
funbemittelte} Bezirksangehörige darum nachsuchen und 
zwar auch dann, wenn die Kosten den Betrag von 200 Ä in 
einem Rechnungsjahr übersteigen. 
Zu Ziffer 1 und 2 werden die Kosten nur übernommen, wenn 
die Desinfektion erfolgt
	        
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