Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

a. auf ärztlt'ehe Anordnung, 
b, aus Anlaß einer ans teerenden Krankheit im Sinne 
des Reichsseueliengesetzes oder der Württenib. 
Ministerial Verfügung vom 9. Februar 1910. 
-erfolgen mußte. 
''-'Hach § 1? der Minist, Verf, 'vom 9« 
Februar 1910 betr. die Bekämpfung 
übertragbarer Krankheiten, Reg. Bl, 
S. 8A, haben die Desinfektoren nach 
Ablauf von 9 Bahren fvom Tage der 
letzten Prüfung abJ einen Fieder= 
holungskurs mttzumaehen, wenn sie 
einen neuen Befähigungsnachweis er*= 
werben wollen. 
Den von Gemeinden und öffentlichen 
bis 
Körperschaften schon ^ellher ange= 
stellten Desinfektoren kann der erst* 
malige Befähigungsausweis auch ohne 
Teilnahme an einem ünterrichtskurs er^ 
teilt werden, wenn si^ durch Ablegung 
— einer Prüfung vor dem Dnterrichtslei= 
ter den Besitz genügender Kenntnisse 
nachweisen. 
B e s c h 1 u ß 
an die Amtsversammlung den 
Antrag 
zu stellen, 
die durch einen derartigen Wiederholungskurs bezw, Ablegung ein? 
er Prüfung erwachsenden Kosten auf die Amtspflege zu übernehmen»
	        
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