Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

Vergütung vorbehältlich der Zustimmung 
der Amtsversammlung erhalten. 
Es ist davon auszugehen> daß die Amts* 
Versammlung - und diese wäre zur Be= 
■ 
Schlußfassung zuständig - zur Zeit nicht 
geneigt sein wird, dem Praktikanten 
vollständig freie Beköstigung oder eine 
deldentschädigung zu gewähren; wie sich 
die Verhältnisse bei einer späteren 
Neuregelung der dehaltsverhältnisse der 
beiden Krankenhausärzte gestalten werde^ 
) 
bleibt abzuwarten, 
Anzunehmen ist, daß die Krankenhaus-* 
ärzte bezw, derjenige derselben, wel= 
' eher eine durch den Praktikanten nicht 
- 
unwesentliche Unterstützung im ärzt 
lichen Bienst erfahren wird, dem Prak* 
tikanten eine entsprechende Entschädig* 
‘ ’ V 1 
ung nicht versagen wird. 
Anbelangend die Zahl der zu genehmigen 
den Praktikanten wird nur Einer in 
Betracht kommen, 
Bie für die Annahme des Praktikanten 
zuständige Stelle f§ 1 und 8 der Hin. 
Verfüg, vom 15. 3uli 1908, Reg. Bl. 
// S. 1A6'J ist der Bezirksrat bezw. näment 
< ^desselben der Oberamtmann als Vorsitzen 
der. 
Vom Bezirksrat wird einstimmig 
b e s c h 1 o s s e n : 
den Vorsitzenden zu ermächtigen, bezw. zu ersuchen, an das 
K. Hinisterium des 3nnern, den Antrag zu stellen, die Auf* 
nähme des Bezirkskrankenhauses in Biberach in das Verzeichnis
	        
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