Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

derjenigen öffentlichen Krankenanstalten, welche zur Aufnahme 
von Praktikanten nach § 59 ff» der Prüfungsordnung für Ärzte 
vom 28. Hai 1901 ermächtigt sind, zu veranlassen und dem 
K. Ministerium des Onnern zur Begründung des Gesuchs die 
erforderlichen Nachweise zu liefern. 
— 
§ 12 . 
Zu § 5 der Hinist. Verfügung vom 
9. Februar 1910 betr. die Bekämpfung | 
übertragbarer Krankheiten, Reg. Bl. 
S. 8k wird ff. verhandelt: 
Per Vorsteher der beiden Bezirks= 
krankenhäuser, als welcher wohl der 
Vorsitzende des Bezirksrats und der 
Amtsversammlung in Betracht kommt, i 
kann unmöglich die Anzeigen im Sinne 
des § 5 der genannten Verfügung und 
des § 3 des Reichseuehengesetzes be= | 
lj 
soregen. 
Es kommen in Betracht dee Bezirks^ j 
krankenhausverwalter und die leiten= \\ 
den Ärzte. 
Der Vorsitzende war der Ansicht, daß 
die Besorgung der Anzeige den Be 
zirk sk r ank enhausv e rwal ternfübertragen 
werden solle, welche ihrerseits da= 
für zu sorgen haben, daß sie von den 
Ärzten und den Schwestern die erfor= 
derlichen Hitteilungen erhalten. 
Aus der Hüte des Bezirksrats und uotj 
Oberamtspfleger wird darauf hingewiek 
sen, daß der Arzt-in Biberach der
	        
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