Bemerkt wird, daß dem Reiekle unter
Umständen eine Entschädigung zu ge
währen sein wird, wenn das Anwesen
bis 1, Oktober d.U. nicht gemietet
wurde, da ihm der Mietzins auf ein
Viertel Jahr entgeht. ( 10.
Es wird nach eingehender Beratung
beschlossen —
die Oberamtspflege anzuweisen mit den beiden ärundsti:cksbe =
sitzern Haue & .Reichle Verträge über die Überlassung der in
Betracht kommenden Räumlichkeiten und der Mietpreise auf 5
Bahre,'drUncfjöar nur non Bahr zu Bahr, vorbehältlich der Benehm
igung durch die Amtsversammlung abzuschließen und sie vor =
gängig dem Bezirksrat zur Prüfung.vorzulegen.
§ 2.
3m Anschluß an die Besprechung der
Lokal frage über die Errichtung einer
Handerarbeitsstätte in Biberach
s4r4rmrT der Bezirksrat d^r Einberuf=
ung der
Amtsversammlung
auf den 16. Buli ds