April 1910.
verbleiben sollte,falls Aktuar Föhi
seine Pflicht erfüllt, denn zu ei=
ner definitiven Zuteilung der drei
Gemeinden zum Aktuariatsbezirk IV
f FöhrJ kann sieh der Bezirksrat &
wohl auch die Amtsvers.ammlung nicht
entschließen. Hit einer definitiven
bezw. durchgreifenden Änderung den
Aktuariatsbezirke - und eine solche
wäre nötig,wenn die 1 Gemeinden an=
deren Aktuariatsbezirken zugeteilt
werden wollten- 1 sollte zugewartet
7 , . die
werden, da vm Laufe der Sahre ün dei
dieser
einen oder anderen Gemeinden oder
eine andere Gemeinde aus dem Aktu=
. . , . , kann
ariatsoezirk IV ausscheide& es sio
dann fragt, ob & inwieweit die
are in den noch vorhandenen Bezir ¬
ken mit der Arbeit fertig werden,
bezw. welchem Aktuariatsbezirk noch
weitere Gemeinden zugeteilt werden
können. Se nach den Umständen wird
es sieh fragen, ob später ein größe=
rer Bezirk mit Beitrag zur Gehilfen;
halttng oder vielleicht einßVT Be=
zirk gegründet werden soll & dergl.
Beschluß:
An die K. Kreisregierung die Bitte zu richten, es bei der bis
vorübergehenden
jezt getroffenen^Regelung bis auf Weiteres zu belassen.