/(Tf-
'' vy/<r
f 3 - -
, Mil ohlief erun g zum Bezirkskr an^
keuhaus B t b e r a e h. ___
Nachträglich wird der Vertrag vom
17. Dezember 1909 mit dem Liefer =
arten Schuler
genehmigt.
Der Milchpreis beträgt 15 Z pro li
===§*,«
Gleichzeitig bemerkt Verwalter Bayei
daß Schuler untern 30 März ds. 3s.
den Antrag gestellt habe, daß ihm
ab 1. April 1910 wegen des allge=
meinen Milchaufsehlags 17 Z pro 1t.
bezalt werden mögen. Bas Vorbring?
en des Schuler ist zutreffend und
sein Verlangen deshalb nicht unbe=
gründet, weil die Lieferungen ins
Krankehaus einer gewissen Beständig
keit entbehren, wodurch Schuler mano,
mal gezwungen ist, bei den Händlern
Milch zum teuerem Preis zu kaufen
als ihm die Anstalt bezalt.
Demgegenüber wird betont, daß Schu=
ler nahe beim Krankenhause wohne
und daß die Ablieferung für ihn
günstig sei, auch könnte man Milch
von auswärts zum Preis von 15 H be
kommen ,was zur nächsten Vergebung
zu beachten wäre.