NaöMen von allen Seiten lionstatirt
wird, daß die beiden Ärzte ihre Hono=
rar Forderungen in durchaus gerechtfer
tigten Rahmen kaltenjund sie bei ihrenl
geringen Besoldungsverhältnissen nioh'-
vor den Kopf gestoßen werden dürfen
und daß man weiter auch auf die Ein=
nahmen tt von der Privatpraxis der Är=>
mü^e
te reWnenbf da sich sonst das Kran
kenhaus überhaupt nicht rentiren wür=
£ g e und noch größere Zuschüsse seitens
—-—" " 'der Antskorporation erforderlich wä=
ren, ergeht der einstimmige
B e s c h 1 u ß
■
die Äußerungen der Herren Krankenhausärzte zur Kenntniß der
Amtsversammlung zu bringen mit dem Anfügen
1> daß nach Ansicht des Bezirksrats von den Krankenhaus^
ärzten, welche nur eine Belohnung von 70011 bezw,- 900 I
erhalten, nicht verlangt werden kann, die sämtlichen
sogenannten verschämten Armen vollständig unentgelt
lich zu behandeln und daß ein Nachweis dafür, daß
sie nicht gegen mäßige Rechnung behandelt werden,
bis jezt nicht erbracht ist;
2. daß auch fernerhin darauf zu achten ist,- daß der § Ä
der Bestimmungen über die Verwaltung des Bezirkskran
kenhauses in Biberach genaue Beachtung findet.