Hach § 27 khsatz 7 hat er die in der
Min.= Verfügung vom 16. 1. 187 / ± )
Reg.= Bl. S. o> bezeichneten Vergüt= \
ungen anzusprechen d.s. an Diäten
für den ganzen Tag ( 8 Stunden J 8 M
\ ..
und dazu 2 1t ubernachtgebühr und Rei
sehosten. Tatsächlich erhielt Flei=
' scher für di'e Farrenschau 1908 neben \
1 11 90 H Telefon^ & 29 M Schreib =
gebühren 197 H 3^
=-*: 16 J/ä Tage.
Wenn man die Vergütung für die Far=
^ rense'hau 1908 nach § 4 M.V. v. 23. 7.
1908 - Reg.= Bl. S. 136 - berechnet,
so hätte Fleischer anzusprechen:
13.11 für den ganzen Tag f'iber 8 St 1
10 K für den halben Tag unter 8 St 1
_____ a i S o 16 3/it = 16 1/2 Tage= 240+ 10=
—; : 230 11
sonach ev. nachzube=
zalen 36 11 *
Beschluss :
An die Amtsver Sammlung den Ant rag zu stellen dem Oberamts=
' tierarzt Fleischer als Vorsitzender der Farrenschaubehörde'
für die Vornahme der Farrenschau 1908 eine außerordentliche
Vergütung von ■‘rtr 11 -6t Z zu bewilligen.
Der Bezirhsrat war ursprünglich der
- Fleischer
Ansicht, daß er wegen der unbereeh= 5
tigten Vorwürfe und seiner eigenen
Schuld vergl. / 3 der bezügl. Awten
eigentlich eine Rückwirkung nicht
verdiene .