mit dem Bezirkskzankenhausvervalter> idel-
eher sieh seinerseits mit den Hausärzten
und Schwestern ins Benehmen setzte, auch
anderwärts Erkundigung einzog, eingehend <
mit der Frage befaßt.
Der Bezirkskrankenhausverwalter spricht
sich nicht für Anstellung eines Kranken^
Wärters aus; die Haujirzte haben die Hot=
Wendigkeit der Anstellung eins solchen
nicht anerkannt und Antrag auf Anstellung
eines Krankenwärters nicht gestellt.
Seitens der Schwestern wird eine weitere
männliche Hilfskraft im Krankenhaus nicht
gewünscht.
Eine in 27 Oberamtsbezirken gehaltene
Umfrage ergab Folgendes: s
Hur in den drei Bezirken Cannstatt,
Cöppingen und Ludwigsburg sind eigentliches
Krankenwärter angestellt; in Reutlingen
ist efn Härter im Krankenhaus ausgebildet
worden und hat bei männlichen Kranken
diejenigen Handreichungen zu leisten, s
welche den Schwestern nicht zugemutet
werden-können«
3n Münsingen und Heresheim besorgt ein
Krankenwärter und seine Ehefrau den
Bienst am Krankenhaus.
3n den 7 Bezirken Caildorf, Ceislingen,
Marbach, Hagold und Urach ist ein männ*=
Hoher Bediensteter angestellt, der Ver
schiedenes zu besorgen, auch bei rnänn-