liehen Kranken dem Arzt Beihilfe zu leisten
hat.
Von dreir 16 Bezirken wird die Krage, ob ein
Hausverwalter oder ein mtyännlieher Kranken*
Wärter angestellt sei, verneint.
3m Hinblick darauf, idaß die Schwestern
einen Krankenpfleger [nicht wünschen, daß
weder die Hausärzte noch der Bezirkskranken
Hausverwalter diesbezüglichen Antrag stelle
daß in der Hehrzahl der Bezirkskrankenhäuse
männliche Krankenwärter nicht angestellt
sind und endlich daß in der Person des
Maschinenwärters hier eine männliche Hilfs*
kraft angestellt ist, welche zu einzelnen s
der in Betracht kommenden Verrichtungen
verwendet werden kann und auch schon ver=
wendet wurde, dürfte nach, der Auffassung
des Bezirksrats doch mit einer gewissen
Zurückhaltung an die Frage herangetreten
werden, umsomehr, als es sich immerhin um
jährlich wiederkehrende nicht unerhebliche
Kosten mit 1 000 bis 1 500 H handelt.
3n letzterer Beziehung wird vorausgesetzt,
. daß ~ was nicht zutreffen wird - der be«
absichtigte Zweck mit der Anstellung Eines,
Wärters erreicht wird, und daß der Wärter
-da sonst bauliche Veränderungen nötig
wären- außerhalb des Hauses wohnt.
Für den Wärter kämen Verrichtungen in
Fragej
I. für welche die Kraft eines Mannes für er=