Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

liehen Kranken dem Arzt Beihilfe zu leisten 
hat. 
Von dreir 16 Bezirken wird die Krage, ob ein 
Hausverwalter oder ein mtyännlieher Kranken* 
Wärter angestellt sei, verneint. 
3m Hinblick darauf, idaß die Schwestern 
einen Krankenpfleger [nicht wünschen, daß 
weder die Hausärzte noch der Bezirkskranken 
Hausverwalter diesbezüglichen Antrag stelle 
daß in der Hehrzahl der Bezirkskrankenhäuse 
männliche Krankenwärter nicht angestellt 
sind und endlich daß in der Person des 
Maschinenwärters hier eine männliche Hilfs* 
kraft angestellt ist, welche zu einzelnen s 
der in Betracht kommenden Verrichtungen 
verwendet werden kann und auch schon ver= 
wendet wurde, dürfte nach, der Auffassung 
des Bezirksrats doch mit einer gewissen 
Zurückhaltung an die Frage herangetreten 
werden, umsomehr, als es sich immerhin um 
jährlich wiederkehrende nicht unerhebliche 
Kosten mit 1 000 bis 1 500 H handelt. 
3n letzterer Beziehung wird vorausgesetzt, 
. daß ~ was nicht zutreffen wird - der be« 
absichtigte Zweck mit der Anstellung Eines, 
Wärters erreicht wird, und daß der Wärter 
-da sonst bauliche Veränderungen nötig 
wären- außerhalb des Hauses wohnt. 
Für den Wärter kämen Verrichtungen in 
Fragej 
I. für welche die Kraft eines Mannes für er=
	        
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