Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

fiigTLiig. Stil übrigen ist es prinzipell 
nieht Sache der Iranhenhans Verwaltung 
für den Transport des Hanken ins Kranke 
haus zu sorgen f§ 12 äer Bestimungen 
über die Verwaltung!Tatsächlich werden 
die Kranken - wenn sie nicht mehr selbst 
in den Krankenwagen gehen können, von 
den Angehörigen unter Zuhilfenahme von 
Nachbarn etc« dorthin getragen; soweit 
nötig und möglich ist auch der Maschinen» 
Wärter oder eine Schwester mitgesehickt 
worden. 
Es ist nicht zweifelhaft, daß es für 
das Publikum sehr geschickt wäre, wenn z\ 
diesem Zweck ein oder noch besser zwei 
Wärter zur Verfügung ständen. Ebenso 
unzweifelhaft ist es aber auch, daß die 
in Betraehfkommenden Fqälle nicht so 
zahlreich sind, daß sieh die Anstellung* 
eines WäTters rechtfertigt - es wäre den 
daß zahlreiche andere Pä Verrichtungen 
namhaft gemacht werden können, welche 
eine volle Beschäftigung des Wärters er 
möglichen. 
Sehließl'ieh kann eine geeignete Persön= 
liehkeit vertragsmäßig verpflichtet wer- 
dein, gegen entsprechende von den Kranken 
zu ersetzende Vergütung beim Abholen von 
Kranken auf Wunsch des Kranken bezw. 
seiner Angehörigen beizuhelfen, bezw. 
das Krankenwägelchen zu führen.
	        
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